Rechte

Im Alter wird es wichtig, gewisse persönliche und rechtliche Fragen im Voraus zu klären. Wer vorsorgt, kann mitbestimmen. Zum Beispiel was bei Krankheit, Bedarf an Betreuung oder beim Tod passieren soll.

Vorsorgeauftrag

Ein Vorsorgeauftrag ist eine schriftliche Regelung. Sie hilft, wenn eine Person zum Beispiel nach einem Unfall, bei Krankheit oder im Alter nicht mehr selbst entscheiden kann. Der Vorsorgeauftrag gibt einer vertrauenswürdigen Person oder Stelle den Auftrag, persönliche Angelegenheiten zu regeln. Das kann entweder durch eine handgeschriebene Erklärung oder durch einen Notar gemacht werden. Der Auftrag sollte genau beschreiben, welche Aufgaben übertragen werden. Er kann jederzeit geändert oder zurückgezogen werden. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) überprüft, ob der Auftrag gültig ist. Die KESB kann Massnahmen ergreifen, um die Interessen der Person, die den Auftrag macht, zu schützen.

Vollmacht

Mit einer Vollmacht kann man einer anderen Person oder Stelle erlauben, Dinge für einen zu erledigen. Die Person oder Stelle, welche die Vollmacht erhält, darf im Namen der anderen Person (bevollmächtigende Person) handeln.

Anders als ein Vorsorgeauftrag tritt eine Vollmacht sofort in Kraft, sobald sie erteilt wird.

Die Vollmacht muss schriftlich erteilt werden. Die Person, die sie erstellt, kann die Vollmacht jederzeit ändern oder stoppen. Man kann genau sagen, was die andere Person oder Stelle machen darf. Es gibt spezifische Vollmachten für bestimmte Aufgaben oder eine Generalvollmacht, mit der die andere Person oder Stelle alles erledigen darf, was rechtlich erlaubt ist.

Normalerweise endet die Vollmacht mit dem Tod der Person oder dann, wenn die Person nicht mehr urteilsfähig ist.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung zeigt den eigenen Willen für den Fall, dass man später nicht mehr selbst entscheiden kann. Darin steht zum Beispiel, welche medizinischen Behandlungen erlaubt oder abgelehnt werden, ob eine Organspende gewünscht ist und welche Wünsche es für die Bestattung gibt. Es ist wichtig, mindestens eine Vertrauensperson in den Kontaktdaten der Patientenverfügung anzugeben.

Testament

Die gesetzliche Erbfolge bestimmt, wer das Geld und den Besitz einer verstorbenen Person bekommt. Wenn jemand etwas anderes möchte, kann er oder sie ein Testament schreiben. Dort kann die gesetzliche Erbfolge abgeändert werden. In einem Testament kann genau gesagt werden, wer was bekommen soll. Ehepartner und Kinder haben jedoch immer Anspruch auf einen bestimmten Teil. Diesen Teil nennt man Pflichtteil. Ein Testament ist nötig, wenn man nicht möchte, dass das Gesetz alles bestimmt. Die Regeln zum Erben stehen im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB). Ohne Testament wird das Erbe nach den Regeln im ZGB verteilt.

Ein Testament kann von Hand geschrieben werden. Damit es gültig ist, müssen bestimmte Regeln beachtet werden. Ein Notar oder eine Notarin kann dabei helfen, das Testament richtig zu schreiben und zu bestätigen (beglaubigen).

Todesfall und Bestattung

Wenn jemand zu Hause stirbt, soll die Hausärztin oder der Hausarzt dieser Person angerufen werden. Wenn diese nicht erreichbar sind, soll der ärztliche Notfalldienst (Notfallarzt) unter 0800 401 501 (kostenlos) angerufen werden. Stirbt eine Person durch einen Unfall oder wird eine verstorbene Person gefunden, muss die Polizei informiert werden (Telefonnummer 117).

Der Todesfall muss innerhalb von zwei Tagen dem Bestattungsamt in der Wohngemeinde gemeldet werden. Das Bestattungsamt gibt dann Informationen zum weiteren Vorgehen.

Ausserdem müssen die Angehörigen verschiedene Stellen über den Todesfall informieren. Dazu gehören die Vermieter, die Pensionskasse, die Krankenkasse, die Banken, die Versicherungen und möglicherweise weitere Institutionen oder Behörden.

Es gibt für Musliminnen und Muslime im Kanton Aargau spezifische Informationen vom Verband Aargauer Muslime (VAM). Zum Beispiel zum Thema muslimische Grabfelder.