Vorsorgeauftrag
Ein Vorsorgeauftrag ist eine schriftliche Regelung. Sie hilft, wenn eine Person zum Beispiel nach einem Unfall, bei Krankheit oder im Alter nicht mehr selbst entscheiden kann. Der Vorsorgeauftrag gibt einer vertrauenswürdigen Person oder Stelle den Auftrag, persönliche Angelegenheiten zu regeln. Das kann entweder durch eine handgeschriebene Erklärung oder durch einen Notar gemacht werden. Der Auftrag sollte genau beschreiben, welche Aufgaben übertragen werden. Er kann jederzeit geändert oder zurückgezogen werden. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) überprüft, ob der Auftrag gültig ist. Die KESB kann Massnahmen ergreifen, um die Interessen der Person, die den Auftrag macht, zu schützen.