Konflikte

Bei Konflikten in der Partnerschaft oder Familie helfen verschiedene Beratungsstellen weiter. Gewalt in Familien oder unter Ehepartnern ist verboten.

Konflikte in der Partnerschaft

Wenn es in der Partnerschaft zu Konflikten kommt, können die Partner professionelle Hilfe in Anspruch nehmen (Eheberatung). Spezielle Beratungsstellen helfen ihnen, Lösungen zu finden. Erste Gespräche sind in der Regel kostenlos oder vergünstigt. In jeder Region gibt es eine dafür zuständige Beratungsstelle.

Konflikte in der Familie

In Familien mit Kindern kann es manchmal zu schwierigen Situationen kommen, die für die Eltern und die Kinder belastend sind. Es ist auf jeden Fall zu empfehlen, dass sich Eltern Hilfe holen, wenn sie nicht mehr weiterwissen. Bei den Familienberatungsstellen kann man sich persönlich beraten lassen. Beim Elternnotruf beraten Fachleute Eltern am Telefon oder per Mail, die Erziehungsfragen haben oder sich Sorgen um ihre Kinder machen (Telefon 0848 35 45 55 (kostenlos, www.elternnotruf.ch)). Kinder und Jugendliche können sich per Telefon, Mail, SMS oder Chat an den Kindernotruf wenden (Telefon 147 (kostenlos), www.147.ch).

Häusliche Gewalt

Gewalt in der Familie ist ein Offizialdelikt. Wer Gewalt anwendet, macht sich strafbar - unabhängig von der Schwere der Gewalt. Es spielt keine Rolle, ob die Gewalt gegen die Ehepartnerin, den Ehepartner oder gegen die Kinder gerichtet ist. Die Behörden müssen von sich aus aktiv werden, wenn sie von Gewalt in der Familie erfahren. Für die Opfer von Gewalt gibt es kostenlose und vertrauliche Unterstützungsangebote. In speziellen Wohneinrichtungen (Frauenhaus / Väterhaus) können Frauen oder Männer zusammen mit ihren Kindern vorübergehend Schutz suchen. Im Frauenhaus können gewaltbetroffene Frauen rund um die Uhr anrufen (Telefon 062 823 86 00). Kinder und Jugendliche können sich an den Kindernotruf wenden (Telefon 147 (kostenlos), www.147.ch). Wer sich von einem Familienmitglied bedroht fühlt, sollte die Polizei anrufen (Telefon 117). Diese kann eine Person, die Gewalt anwendet oder damit droht, für längere Zeit aus der Wohnung oder dem Haus verweisen.