Arbeitslosigkeit

Alle Angestellten sind gegen Arbeitslosigkeit versichert. Wer arbeitslos wird, erhält in der Regel während einer bestimmten Zeit finanzielle Unterstützung. Arbeitslose müssen sich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden. Dieses hilft bei der Stellensuche.

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist eine staatliche Institution und für alle Angestellten obligatorisch. Die monatlichen Beiträge dafür werden direkt vom Lohn abgezogen, der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte. Selbständige können sich nicht bei der Arbeitslosenversicherung versichern. Wer arbeitslos wird, erhält von einer Arbeitslosenkasse einen monatlichen Lohnersatz (Arbeitslosengeld). Ob, wann und in welcher Höhe Arbeitslosengeld ausbezahlt wird, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zum Beispiel davon, wie lange man schon gearbeitet hat oder aus welchen Gründen man arbeitslos geworden ist.

Vorgehen bei Arbeitslosigkeit

Wer arbeitslos wird, muss sich so rasch als möglich bei der Wohngemeinde melden. Idealerweise macht man das noch vor dem letzten Arbeitstag, spätestens jedoch am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Gleichzeitig muss man sich zwingend beim zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) anmelden. Dort werden alle weiteren Schritte erklärt.

Regionales Arbeitsvermittlungszentrum

Das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) hilft dabei, rasch wieder eine Stelle zu finden. Die Beratungsgespräche beim RAV sind obligatorisch, wenn man Arbeitslosengeld bezieht. Das RAV bietet aber auch Kurse oder Beschäftigungsprogramme an. Diese sind teilweise ebenfalls obligatorisch. Auch Personen, die noch nie in der Schweiz gearbeitet haben und eine Stelle suchen, können sich beim RAV anmelden. Sie erhalten aber kein Geld.