Mutterschaft und Familie

Wer Kinder hat, wird in der Schweiz durch Kinder- und Ausbildungszulagen finanziell unterstützt. Berufstätige Frauen haben bei der Geburt eines Kindes Anrecht auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen.

Mutterschaftsentschädigung

Frauen, die bei der Geburt ihres Kindes berufstätig sind, haben meistens Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen. In dieser Zeit werden ihnen mindestens 80 Prozent des Lohnes bezahlt. Arbeitslose oder arbeitsunfähige Frauen sollten sich bei der Gemeindezweigstelle der Sozialversicherungsanstalt (SVA) erkundigen, ob sie auch Anspruch haben. Hier gibt es spezielle Regelungen. Während der ersten acht Wochen nach der Geburt dürfen Mütter nicht arbeiten (Mutterschutz).

Vaterschaftsurlaub

Väter haben nach der Geburt eines Kindes Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub. Im Gegensatz zum Mutterschaftsurlaub ist der Vaterschaftsurlaub flexibel: Man kann ihn auf einmal oder in einzelnen Tagen beziehen. Jedoch nur innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes.

Familienzulagen

Wer Kinder hat, wird mit Familienzulagen finanziell unterstützt. Diese werden für Kinder bis zum 16. Lebensjahr als Kinderzulagen und für Jugendliche in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr als Ausbildungszulagen bezahlt. Anspruch darauf haben alle Eltern, die arbeiten (auch Selbständige), oder Eltern, die nicht arbeiten und wenig Geld zur Verfügung haben. Bei Angestellten werden die Familienzulagen monatlich mit dem Lohn ausbezahlt. Weitere Informationen zu Familienzulagen geben der Arbeitgeber oder die Gemeindezweigstelle der Sozialversicherungsanstalt. Die Höhe der Familienzulagen ist kantonal unterschiedlich.