Fahrrad / zu Fuss

Durch ein gut ausgebautes Netz an Fahrradwegen ist das Fahrradfahren im Kanton Aargau sehr angenehm. Viele Berufstätige nutzen das Fahrrad, um zur Arbeit zu kommen. Für Fussgängerinnen oder Wanderer gibt es spezielle Wanderwege.

Zu Fuss oder mit dem Fahrrad (Velo) unterwegs

Die Aargauer Städte und Gemeinden sind für Fahrradfahrer und Fussgängerinnen attraktiv und insbesondere relativ sicher. Für kurze Distanzen verzichten deshalb viele auf das Auto. Es gibt an vielen Orten spezielle Fahrradwege oder Fahrradspuren. Fussgängerinnen und Fussgänger haben bei Fussgängerstreifen immer Vortritt vor allen Fahrzeugen (ausser wenn das Überqueren der Strasse mit einer Ampel geregelt ist). Der Kanton Aargau bietet viele schöne Spazier- und Wanderwege, die in der Freizeit erkundet werden können. Wanderwege sind mit gelben Wegweisern gekennzeichnet.

Regeln für Fahrradfahrende

Um in der Schweiz Fahrrad zu fahren, ist kein spezieller Ausweis und auch keine Prüfung nötig. Es gelten im Allgemeinen die gleichen Verkehrsregeln wie für Autofahrer. Wenn spezielle Fahrradwege oder -spuren vorhanden sind, müssen diese benutzt werden. Das Fahrrad muss verkehrstauglich sein (zwei gute Bremsen, Klingel, Reflektoren vorne und hinten und an Pedalen, Lichter vorne und hinten). Es besteht keine Helmtragepflicht, ein Helm wird aber empfohlen. Fahrradfahrende sollten auf jeden Fall eine Privathaftpflichtversicherung abschliessen, da sie für Schäden (an Personen oder Gegenständen) haften.